Artikel 1
Deutsche, gleichgültig, in welchem Land sie ihren ständigen Aufenthalt haben, können ohne Sichtvermerk mit einem gültigen Nationalpass, Seefahrtsbuch, Kinderausweis oder Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland über alle Grenzen in das Königreich der Niederlande in Europa und in die Niederländischen Antillen einreisen und von dort ausreisen.